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Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung für Angestellte

Wann Sie als Angestellter wechseln dürfen, was Ihr Arbeitgeber dazu beiträgt und wann sich der Schritt wirklich lohnt.

8 Minuten Lesezeit Stand: 12.09.2026 Von Deniz Can Zeyrek

Als Angestellter sind Sie zunächst gesetzlich pflichtversichert. Erst ab einer bestimmten Einkommenshöhe öffnet sich die Tür zur privaten Krankenversicherung. Was das konkret bedeutet und worauf Sie achten sollten, lesen Sie hier.

Die Voraussetzung: die Versicherungspflichtgrenze

Angestellte dürfen in die PKV wechseln, sobald ihr regelmäßiges Jahresbruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG) übersteigt. Diese Grenze wird jährlich vom Gesetzgeber angepasst.

Entscheidend ist das regelmäßige Entgelt – dazu zählen in der Regel auch feste jährliche Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Schwankende Boni werden anders bewertet. Ob Sie die Grenze erreichen, rechne ich Ihnen gern konkret aus.

Ihr Arbeitgeber zahlt weiter mit

Ein häufiges Missverständnis: Wer privat versichert ist, zahlt nicht alles allein. Ihr Arbeitgeber beteiligt sich auch in der PKV am Beitrag – vergleichbar mit dem Zuschuss zur gesetzlichen Kasse. Für Sie zählt am Ende der Eigenanteil, und den rechne ich Ihnen transparent vor.

Vorteile und Nachteile im Überblick

Dafür sprichtDagegen kann sprechen
Vertraglich zugesicherte LeistungenJedes Familienmitglied zahlt eigenen Beitrag
Freie Arzt- und KrankenhauswahlRückkehr in die GKV nur eingeschränkt möglich
Oft kürzere Wartezeiten auf TermineGesundheitsprüfung beim Abschluss
Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit möglichVorleistung und Rechnungseinreichung

Wann sich der Wechsel für Sie lohnt

  • Ihr Einkommen liegt dauerhaft über der Grenze, nicht nur einmalig
  • Sie sind gesund – das wirkt sich direkt auf den Beitrag aus
  • Ihre Familienplanung ist absehbar (jedes Kind kostet einen eigenen Beitrag)
  • Sie legen Wert auf Leistungen, die die gesetzliche Kasse nicht bietet

Treffen mehrere Punkte zu, lohnt ein konkretes Angebot. Wenn nicht, sage ich Ihnen das genauso deutlich.

Unsicher, was für Sie passt?

Ich schaue mir Ihre Situation persönlich an und sage ehrlich, was sinnvoll ist – und was nicht. Kostenlos und unverbindlich.

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Häufige Fragen

Antworten, bevor Sie fragen

Was passiert, wenn mein Gehalt später wieder sinkt?
Fällt Ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze, werden Sie in der Regel wieder gesetzlich versicherungspflichtig – solange Sie das 55. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.
Zahlt mein Arbeitgeber auch in der PKV einen Zuschuss?
Ja. Der Arbeitgeber beteiligt sich am Beitrag zur privaten Krankenversicherung, vergleichbar mit dem Zuschuss zur gesetzlichen Kasse.
Bekomme ich als Privatversicherter schneller Termine?
Häufig ja. Viele Praxen halten gesonderte Terminkontingente vor. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Muss ich Arztrechnungen vorstrecken?
In der Regel erhalten Sie die Rechnung direkt und reichen sie bei Ihrer Versicherung ein. Bei größeren Beträgen lässt sich die Erstattung oft vorab klären.
Kann ich meinen Tarif später anpassen?
Ja. Innerhalb desselben Versicherers ist ein Tarifwechsel nach § 204 VVG möglich – Ihre Alterungsrückstellungen bleiben dabei erhalten.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Gesetzliche Grenzwerte, Beiträge und Tarifbedingungen ändern sich und hängen vom Einzelfall ab. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen. Gerne prüfe ich Ihre Situation persönlich.