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Sachversicherungen

Hausratversicherung: Ihr Zuhause richtig absichern

Was versichert ist, wie hoch die Summe sein sollte und wie Sie eine Unterversicherung vermeiden.

8 Minuten Lesezeit Stand: 12.09.2026 Von Deniz Can Zeyrek

Stellen Sie sich vor, Ihre Wohnung wäre leer – und Sie müssten alles neu kaufen: Möbel, Kleidung, Küche, Elektronik. Die Summe überrascht die meisten. Genau dafür gibt es die Hausratversicherung.

Diese Gefahren sind abgedeckt

  • Feuer – Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Leitungswasser – etwa ein Rohrbruch
  • Sturm und Hagel
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Raub

Versichert ist grundsätzlich alles, was Sie beim Umzug mitnehmen würden – bewegliche Einrichtung, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände. Fest mit dem Gebäude verbundene Teile gehören dagegen zur Wohngebäudeversicherung.

Die richtige Versicherungssumme

Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert Ihres gesamten Hausrats entsprechen – also dem Betrag, der nötig wäre, um alles neu zu beschaffen. Üblich ist eine Orientierung an der Wohnfläche mit einem pauschalen Betrag pro Quadratmeter.

Wird die Summe zu niedrig angesetzt, droht Unterversicherung: Der Versicherer kürzt dann im Schadenfall anteilig – und zwar auch bei kleinen Schäden. Vereinbaren Sie deshalb einen Unterversicherungsverzicht.

Zusatzbausteine, die sich oft lohnen

  • Fahrraddiebstahl – gerade in der Stadt praktisch unverzichtbar
  • Elementarschäden – Überschwemmung, Starkregen, Rückstau
  • Grobe Fahrlässigkeit – die vergessene Kerze oder das offene Fenster
  • Überspannungsschäden durch Blitz an Elektrogeräten
  • Glasbruch

Besonders der Einschluss grober Fahrlässigkeit ist wichtig: Ohne ihn kann der Versicherer die Leistung kürzen, wenn Sie den Schaden unachtsam mitverursacht haben.

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Häufige Fragen

Antworten, bevor Sie fragen

Was zählt alles zum Hausrat?
Vereinfacht: alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen würden. Fest eingebaute Gebäudeteile gehören dagegen zur Wohngebäudeversicherung.
Was passiert bei Unterversicherung?
Ist die Versicherungssumme zu niedrig, kürzt der Versicherer die Leistung anteilig – auch bei kleineren Schäden. Ein Unterversicherungsverzicht verhindert das.
Ist mein Fahrrad mitversichert?
Nur mit dem Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl. Achten Sie auf die Entschädigungsgrenze und eventuelle Nachtzeitklauseln.
Sind Schäden durch Starkregen abgedeckt?
Nur über den Einschluss von Elementarschäden. In der Grunddeckung sind Überschwemmung und Rückstau nicht enthalten.
Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit?
Ein besonders unachtsames Verhalten, etwa eine unbeaufsichtigte Kerze. Ohne entsprechenden Einschluss darf der Versicherer die Leistung kürzen.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Gesetzliche Grenzwerte, Beiträge und Tarifbedingungen ändern sich und hängen vom Einzelfall ab. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen. Gerne prüfe ich Ihre Situation persönlich.